Garantien, Freistellungen und Haftung beim Unternehmenskauf

Die Risikoverteilung eines Unternehmenskaufs steht nicht allein im Abschnitt „Garantien“. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Prüfungsunterlagen, Offenlegung, Kaufpreis, Haftungsregeln und Sicherheiten. Wir prüfen diese Zusammenhänge aus Käufer- oder Verkäufersicht und gestalten ein auf die konkrete Transaktion abgestimmtes Haftungssystem.

Welche Aussagen werden zugesagt?

Ein Garantiekatalog kann sich auf die Inhaberschaft der Anteile, Jahresabschlüsse, wesentliche Verträge, Steuern, Beschäftigte, Schutzrechte oder laufende Verfahren beziehen. Jede Erklärung braucht einen klaren Zeitpunkt und einen bestimmbaren Inhalt. Eine Zusicherung „aller erforderlichen Genehmigungen“ ist ohne Bezug zum tatsächlich betriebenen Geschäft häufig zu unbestimmt.

Zu unterscheiden sind objektive Erklärungen und Aussagen, die nur nach Kenntnis bestimmter Personen abgegeben werden. Bei Kenntnisqualifikationen ist festzulegen, wessen Wissen maßgeblich ist und ob beziehungsweise welche Erkundigungen erwartet werden. Begriffe wie wesentlich, üblich oder angemessen sollten nur dort verwendet werden, wo ihre Funktion im Vertrag deutlich ist.

Bekannte Risiken gezielt regeln

Wird bei der Prüfung beispielsweise ein offener Steuerstreit oder ein konkretes Schutzrechtsverfahren festgestellt, reicht eine allgemeine Garantie oft nicht aus. Eine besondere Freistellung kann festlegen, welche Belastung vom Verkäufer getragen wird, wer das Verfahren führt und wie Zahlungen abgerechnet werden. Dabei sind Mitwirkungsrechte, Vergleichsabschlüsse und die Berücksichtigung steuerlicher Vorteile zu bedenken.

Die Offenlegung im Datenraum und in den Vertragsanlagen muss zur vereinbarten Wissenszurechnung passen. Ein Käufer sollte erkennen können, welche Sachverhalte seine Ansprüche ausschließen sollen. Ein Verkäufer benötigt einen nachweisbaren und geordneten Offenlegungsprozess. Die gesetzlichen Folgen der Käuferkenntnis und die vertragliche Risikoverteilung sind getrennt zu prüfen.

Haftungsgrenzen und Fristen

Ein Cap begrenzt die Haftung der Höhe nach. Ein De-minimis-Betrag kann einzelne Kleinstforderungen ausschließen; ein Basket betrifft die Summe mehrerer Forderungen. Ob bei Überschreiten einer Schwelle der gesamte Betrag oder nur der überschießende Teil verlangt werden kann, muss ausdrücklich geregelt sein. Besondere Risiken und grundlegende Garantien können anderen Grenzen unterliegen.

Gesetzliche Verjährung, vertragliche Ausschlussfristen und Fristen zur Anzeige eines Schadens sind nicht gleichbedeutend. Ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Haftung wegen Vorsatzes kann nicht im Voraus beliebig beschränkt werden; für die Erleichterung ihrer Verjährung gilt § 202 BGB. Auch die Grenzen des § 444 BGB und gegebenenfalls der AGB-Kontrolle sind zu berücksichtigen.

Schaden, Vorteil und doppelte Berücksichtigung

Nicht jeder wirtschaftliche Nachteil ist automatisch in voller Höhe ersatzfähig. Im Vertrag können beispielsweise die Berechnung des Schadens, ersparte Aufwendungen, Versicherungsleistungen und die Vermeidung doppelter Entschädigung geregelt werden. Ein Risiko, das bereits ausdrücklich im Kaufpreis berücksichtigt wurde, darf nicht unbemerkt nochmals vollständig ausgeglichen werden.

Ansprüche sollten praktisch durchsetzbar sein. Dazu gehören erreichbare Anspruchsgegner, verlässliche Zustellungsadressen und eine angemessene Sicherung. Bei mehreren Verkäufern ist zu unterscheiden, ob sie nur für den eigenen Anteil oder gemeinsam für bestimmte Verpflichtungen einstehen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach Ausschüttung des Verkaufserlöses ist in die Gestaltung einzubeziehen.

W&I-Versicherung

Eine Warranty-and-Indemnity-Versicherung kann bestimmte Risiken aus Vertragsgarantien absichern. Deckung, Selbstbehalt, Ausschlüsse und Anspruchsverfahren richten sich nach der konkreten Police. Bekannte Probleme, einzelne Steuerfragen oder bestimmte Zukunftsaussagen können ausgeschlossen sein oder eine gesonderte Lösung erfordern. Die Versicherung ersetzt deshalb weder die Prüfung des Unternehmens noch die Abstimmung des Kaufvertrags.

Kaufvertrag und Police sollten keine unbeabsichtigten Lücken lassen. Maßgeblich sind unter anderem der versicherte Garantiekatalog, die Wissenszurechnung, Obliegenheiten und Rückgriffsmöglichkeiten. Aussagen zur Versicherbarkeit oder zu Prämien lassen sich erst anhand des konkreten Vorhabens und eines Angebots treffen.

Vorgehen bei der Beratung

Wir ordnen die wesentlichen Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit, wirtschaftlicher Tragweite und vertraglicher Behandlung. Daraus entstehen konkrete Verhandlungspunkte, keine bloße Sammlung möglichst vieler Garantien. Für eine erste Einordnung können Sie uns über das Kontaktformular den Transaktionsstand und die zu prüfenden Klauseln beschreiben.

Weiterführende Informationen

Due Diligence · Kaufpreisgestaltung · Anspruchsdurchsetzung

Rechtsgrundlagen und Quellen

§ 442 BGB; § 444 BGB; § 202 BGB.

Stand: 2. November 2026.

Nach oben scrollen