Mergers & Acquisitions (M&A) sind komplexe rechtliche und wirtschaftliche Transaktionen, die eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften berühren. Sie betreffen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Finanzmarktrecht sowie vertragliche und haftungsrechtliche Aspekte. Die nachfolgende Darstellung gibt einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen von M&A-Transaktionen und beleuchtet insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien, Haftungsfragen sowie die Inhalte von M&A-Verträgen.
1. Rechtliche Grundlagen und betroffene Gesetze
M&A-Transaktionen unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, darunter:
- Gesellschaftsrecht (AktG, GmbHG, HGB, UmwG)
- Regelungen zu Unternehmensformen, Anteilsübertragungen und Unternehmensverkäufen.
- Vorschriften zur Umwandlung, Fusion oder Spaltung von Unternehmen (Umwandlungsgesetz, UmwG).
- Vertragsrecht (BGB, HGB)
- Grundsätze der Vertragsgestaltung für Unternehmenskäufe.
- Allgemeine Vorschriften zu Rechtsgeschäften, Gewährleistung und Haftung.
- Wettbewerbs- und Kartellrecht (GWB, EU-Kartellrecht, Fusionskontrolle)
- Prüfung durch das Bundeskartellamt oder die Europäische Kommission, falls Marktstrukturen durch eine Fusion erheblich verändert werden.
- Steuerrecht (EStG, KStG, UmwStG)
- Besteuerung von Transaktionen, Umstrukturierungen und Kapitalgewinnen.
- Arbeitsrecht (BetrVG, KSchG, BGB)
- Regelungen zu Betriebsübergängen, Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung.
- Kapitalmarktrecht (WpÜG, BörsG)
- Regelungen für börsennotierte Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Übernahmeangeboten.
- Insolvenzrecht (InsO)
- Bedeutung bei Distressed M&A, wenn Unternehmen aus der Insolvenz heraus verkauft werden.
- Compliance & Haftungsrecht (StGB, OWiG)
- Bedeutung von Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht bei Compliance-Risiken.
Diese Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen für Unternehmensverkäufe, Fusionen und Umstrukturierungen.
2. Rechte und Pflichten der Parteien bei M&A-Transaktionen
Pflichten des Verkäufers
- Aufklärungspflicht: Der Verkäufer muss den Käufer über wesentliche rechtliche, finanzielle und wirtschaftliche Risiken des Unternehmens informieren.
- Gewährleistungspflicht: Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften des Unternehmens, insbesondere für die Richtigkeit von Jahresabschlüssen, Verträgen und rechtlichen Verpflichtungen.
- Unterlassung von Wertmindernden Maßnahmen: Zwischen Signing und Closing darf das Unternehmen nicht bewusst oder fahrlässig in einem schlechteren Zustand versetzt werden.
- Erfüllung von Closing Conditions: Verpflichtung, alle Bedingungen für den endgültigen Vollzug zu erfüllen, z. B. Genehmigungen oder Entschuldung.
Pflichten des Käufers
- Sorgfaltspflicht (Due Diligence): Der Käufer ist verpflichtet, das Unternehmen vor Abschluss des Kaufs sorgfältig zu prüfen.
- Zahlungsverpflichtung: Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis unter den im Vertrag definierten Bedingungen leisten.
- Übernahme von Verpflichtungen: Übernommene Verbindlichkeiten, insbesondere Arbeitsverträge und laufende Geschäftsbeziehungen, sind zu respektieren.
3. Haftung in M&A-Transaktionen
Die Haftung in Unternehmenskaufverträgen ist ein zentraler Punkt, der vertraglich detailliert geregelt wird. Folgende Haftungsszenarien sind besonders relevant:
3.1 Verkäuferhaftung
- Gewährleistungshaftung: Tritt ein Sach- oder Rechtsmangel ein, haftet der Verkäufer nach den Regeln des BGB (§§ 434 ff. BGB) oder nach spezifischen vertraglichen Regelungen.
- Haftung für falsche Zusicherungen (Representations & Warranties): Falschangaben zu Umsätzen, Steuerverbindlichkeiten oder Rechtsstreitigkeiten können zu Schadensersatzforderungen führen.
- Arglistige Täuschung (§ 123 BGB): Falls der Verkäufer wesentliche Informationen vorsätzlich verschweigt, kann der Käufer den Vertrag anfechten.
3.2 Käuferhaftung
- Haftung aus Vertragsverletzungen: Falls der Käufer nach Abschluss des Vertrags nicht zahlt oder gegen vereinbarte Bedingungen verstößt.
- Kartellrechtliche Haftung: Falls die Transaktion ohne notwendige Genehmigung durchgeführt wird.
3.3 Steuerliche Haftung
- Haftung für Steuerverbindlichkeiten: Je nach Vertragsgestaltung kann der Käufer für Steuerverbindlichkeiten des Zielunternehmens haftbar werden (§ 75 AO bei Betriebsübergang).
4. Vertragsinhalte eines M&A-Deals
Ein Unternehmenskaufvertrag enthält typischerweise folgende Elemente:
- Parteien und Kaufgegenstand
- Definition des Unternehmens oder der Anteile, die erworben werden.
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Fester Kaufpreis: Einmalige Zahlung eines festgelegten Betrags.
- Earn-Out-Klauseln: Variabler Kaufpreis abhängig von zukünftigen Geschäftsentwicklungen.
- Kaufpreisanpassung: Anpassung basierend auf Liquidität, Schulden oder Working Capital.
- Garantien & Zusicherungen (Representations & Warranties)
- Verkäufer sichert bestimmte Eigenschaften zu, z. B. keine offenen Rechtsstreitigkeiten oder Steuerverbindlichkeiten.
- Haftungsklauseln
- Regelungen zur Haftungshöhe, Verjährung und möglichen Haftungsfreistellungen.
- Wettbewerbsverbote
- Verpflichtung des Verkäufers, für eine bestimmte Zeit nicht in Konkurrenz zu treten.
- Closing Conditions
- Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor der Kauf endgültig vollzogen wird.
- Freistellungsklauseln
- Schutz des Käufers vor bestimmten Altlasten oder Risiken.
5. Wichtige Gerichtsentscheidungen zu M&A
5.1 BGH, Urteil vom 26. September 2018 – VIII ZR 187/17
- Ein Verkäufer hatte wesentliche Umweltauflagen nicht offengelegt. Das Gericht entschied, dass der Käufer berechtigt war, den Kaufpreis nachträglich zu mindern.
5.2 BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 – II ZR 239/15
- Regelung zur arglistigen Täuschung bei M&A: Eine allgemeine „No Reliance“-Klausel (Ausschluss mündlicher Nebenabreden) schützt den Verkäufer nicht, wenn er wesentliche Informationen bewusst verschwiegen hat.
5.3 OLG München, Urteil vom 14. Februar 2022 – 7 U 3301/21
- Streit über Earn-Out-Klauseln: Das Gericht entschied, dass die Berechnung des Earn-Outs nach objektiven Maßstäben erfolgen muss und nicht durch den Käufer einseitig verändert werden darf.
M&A Recht
Das M&A-Recht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet mit umfangreichen Anforderungen an Käufer und Verkäufer. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und fundierte Vertragsgestaltung sind essenziell, um Haftungsrisiken zu minimieren und eine erfolgreiche Transaktion sicherzustellen. Erfahrene M&A-Anwälte sind unerlässlich, um den Prozess effizient und rechtssicher zu begleiten.