Die Europäische Kommission veröffentlichte am 14. Oktober 2026 ihren sechsten Jahresbericht zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen. Er zeigt die zunehmende Bedeutung des europäischen Kooperationsmechanismus. Für Käufer und Verkäufer ist entscheidend, die Statistik richtig einzuordnen und die konkrete nationale Prüfung frühzeitig vorzubereiten.
Was berichtet die Kommission?
Für 2025 nennt die Kommission 667 gemeldete Investitionen nach 477 im Vorjahr, ein Anstieg um rund 40 Prozent. Bei 88 Prozent der gemeldeten Fälle wurde die Bearbeitung im Kooperationsmechanismus innerhalb von 15 Tagen abgeschlossen. Zwölf Prozent erforderten eine vertiefte Sicherheitsprüfung; in weniger als zwei Prozent gab die Kommission eine Stellungnahme ab.
Diese Zahlen beziehen sich auf den europäischen Kooperationsmechanismus. Sie sind keine Zusage, dass eine deutsche Investitionsprüfung oder der gesamte Unternehmenskauf nach 15 Tagen abgeschlossen ist. Nationale Verfahrensschritte und Fristen sind eigenständig zu beurteilen.
Warum die Erwerberstruktur wichtig ist
Für die praktische Prüfung genügt es nicht, nur den Sitz der unmittelbar erwerbenden Gesellschaft anzusehen. Beteiligungsketten, Kontrollmöglichkeiten und wirtschaftlicher Hintergrund können ebenso relevant sein wie die Tätigkeit des Zielunternehmens. Bei technischen Unternehmen sind etwa sensible Technologien, kritische Infrastruktur und sicherheitsrelevante Produkte gezielt abzufragen.
In Deutschland sind insbesondere AWG und AWV maßgeblich. Welche Erwerbe meldepflichtig sind, welche Beteiligungsschwellen greifen und ob Vollzugsbeschränkungen bestehen, hängt vom Prüfregime und Einzelfall ab. Eine fusionskontrollrechtliche Freigabe ersetzt die Investitionsprüfung nicht.
Was gehört in den Kaufvertrag?
Aus der Sicht der Transaktionsplanung sollten Informationsbeschaffung und Zuständigkeiten früh feststehen. Erwerber müssen ihre Beteiligungsstruktur nachvollziehbar dokumentieren können; Verkäufer benötigen belastbare Angaben zu Tätigkeiten und Produkten der Zielgesellschaft.
Freigabebedingungen, Mitwirkungspflichten, Umgang mit Auflagen, Long-Stop-Datum und Rücktrittsrechte sollten zusammenpassen. Besonders wichtig ist die Frage, welche wirtschaftlichen oder organisatorischen Zugeständnisse ein Käufer zur Erlangung einer Freigabe übernehmen muss. Unbestimmte Verpflichtungen können den kalkulierten Erwerbszweck verändern.
Neuer EU-Rahmen: Anwendung erst 2028
Der Bericht verweist zugleich auf die im Juni 2026 verabschiedete neue Verordnung (EU) 2026/1386. Sie soll ab dem 17. Januar 2028 gelten. Das zukünftige Regelwerk darf bei einem Vollzug im Jahr 2026 nicht pauschal an die Stelle des aktuell anwendbaren Rechts gesetzt werden.
Amtliche Quellen
- Europäische Kommission: Sechster FDI-Jahresbericht, 14. Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2026/1386
- Außenwirtschaftsverordnung und Außenwirtschaftsgesetz
Weiterführend: Signing und Closing. Redaktionsstand: 1. November 2026.
