Steuerrecht

Das Steuerrecht bei Mergers & Acquisitions (M&A) ist ein zentrales Feld in der Unternehmensbesteuerung und beeinflusst maßgeblich die Strukturierung von Transaktionen. Steuerliche Überlegungen spielen eine entscheidende Rolle für Käufer und Verkäufer, da sie den wirtschaftlichen Erfolg einer Transaktion erheblich beeinflussen können. Eine fundierte Steuerplanung kann erhebliche Einsparungen ermöglichen und Risiken minimieren.

Hier werden die steuerlichen Auswirkungen von M&A-Transaktionen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet:

  1. Grundlagen der steuerlichen Behandlung von M&A-Transaktionen
  2. Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal
  3. Ertragsteuerliche Aspekte für Käufer und Verkäufer
  4. Umsatzsteuerliche Behandlung
  5. Grunderwerbsteuerliche Implikationen
  6. Internationale steuerliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Transaktionen
  7. Steuerliche Due Diligence und Risikomanagement
  8. Post-Merger-Integration und Steueroptimierung

1. Grundlagen der steuerlichen Behandlung von M&A-Transaktionen

M&A-Transaktionen können verschiedene steuerliche Konsequenzen haben, abhängig von der Art der Übertragung, der Rechtsform der beteiligten Unternehmen und dem Steuerrecht des betroffenen Landes. Die wesentlichen Steuerarten, die bei M&A-Transaktionen eine Rolle spielen, sind:

  • Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer)
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Internationale Steuerregelungen (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreise)

Grundsätzlich wird zwischen zwei Hauptarten von Unternehmensübertragungen unterschieden: Asset Deal und Share Deal.


2. Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal

Die Wahl zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Die wichtigsten Unterschiede lassen sich wie folgt zusammenfassen:

2.1 Asset Deal

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Wirtschaftsgüter oder ganze Betriebsteile des Zielunternehmens. Steuerlich betrachtet sind Käufer und Verkäufer von der Gewinn- und Verlustrechnung der übertragenden Gesellschaft getrennt.

Steuerliche Folgen:

  • Für den Käufer: Abschreibung der erworbenen Wirtschaftsgüter, Möglichkeit der Steueroptimierung durch Aufdeckung stiller Reserven.
  • Für den Verkäufer: Besteuerung des Veräußerungsgewinns, möglicherweise Gewerbesteuerpflicht, Möglichkeit einer steuerneutralen Übertragung bei bestimmten Rechtsformen.

2.2 Share Deal

Beim Share Deal werden die Anteile am Zielunternehmen verkauft. Dadurch bleibt das Unternehmen in seiner rechtlichen und steuerlichen Struktur bestehen, der Käufer übernimmt es mit allen Rechten und Pflichten.

Steuerliche Folgen:

  • Für den Käufer: Keine Möglichkeit zur Abschreibung des Kaufpreises, aber mögliche Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen.
  • Für den Verkäufer: Steuerliche Privilegierung durch Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungssteuer.

3. Ertragsteuerliche Aspekte für Käufer und Verkäufer

Die ertragsteuerliche Behandlung hängt stark von der Rechtsform der beteiligten Unternehmen und der Transaktionsstruktur ab.

3.1 Ertragsteuerliche Behandlung beim Asset Deal

  • Für den Käufer:
    • Aktivierung der erworbenen Vermögenswerte in der Steuerbilanz.
    • Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung des Kaufpreises (z. B. immaterielle Wirtschaftsgüter wie Goodwill über 15 Jahre).
    • Nutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten wie „Step-up“, um Buchwerte zu erhöhen.
  • Für den Verkäufer:
    • Realisierung stiller Reserven und somit steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.
    • Gewerbesteuerpflicht bei gewerblichen Unternehmen.

3.2 Ertragsteuerliche Behandlung beim Share Deal

  • Für den Käufer:
    • Keine unmittelbare Abschreibungsmöglichkeit des Kaufpreises.
    • Übernahme steuerlicher Verlustvorträge ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich (§ 8c KStG).
  • Für den Verkäufer:
    • Steuerliche Begünstigung durch das Teileinkünfteverfahren (bei Beteiligungen über 1 %).
    • Steuerfreiheit für Kapitalgesellschaften in Deutschland nach § 8b KStG (95 % des Gewinns steuerfrei).

4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen hängen davon ab, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) vorliegt.

  • Asset Deal: Kann der Umsatzsteuer unterliegen, es sei denn, es liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vor.
  • Share Deal: Regelmäßig umsatzsteuerfrei, da der Verkauf von Anteilen nach § 4 Nr. 8 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.

5. Grunderwerbsteuerliche Implikationen

Bei M&A-Transaktionen mit Immobilienbesitz kann Grunderwerbsteuer anfallen:

  • Asset Deal: Grunderwerbsteuerpflichtig, da der Käufer Eigentum an Grundstücken oder Gebäuden erwirbt.
  • Share Deal: Steuervermeidung möglich, wenn weniger als 90 % der Anteile übertragen werden (sog. „RETT-Blocker-Strukturen“).

6. Internationale steuerliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Transaktionen

Internationale M&A-Transaktionen unterliegen speziellen steuerlichen Herausforderungen:

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnungsmethode oder Freistellungsmethode.
  • Verrechnungspreise: Dokumentationspflichten für konzerninterne Transaktionen nach OECD-Richtlinien.
  • Controlled Foreign Corporation (CFC) Rules: Vermeidung von Steuerumgehung durch Zwischengesellschaften in Niedrigsteuerländern.

7. Steuerliche Due Diligence und Risikomanagement

Vor dem Abschluss einer Transaktion ist eine detaillierte steuerliche Due Diligence erforderlich:

  • Analyse steuerlicher Altlasten (Steuerrückstellungen, Betriebsprüfungsrisiken).
  • Prüfung bestehender Verlustvorträge und deren Übertragbarkeit.
  • Identifikation von Risiken im Bereich Umsatzsteuer und Verrechnungspreise.

8. Post-Merger-Integration und Steueroptimierung

Nach der Übernahme müssen steuerliche Strukturen optimiert werden:

  • Umwandlung und Verschmelzung: Steuerlich optimierte Integration der Zielgesellschaft.
  • Holding-Strukturen: Nutzung von steuergünstigen Holdingstandorten zur Reduzierung der Steuerlast.
  • Zinsstrukturierung: Optimierung der Fremdfinanzierung zur Nutzung von steuerlichen Zinsabzügen.

Steuerrecht

Das Steuerrecht bei M&A-Transaktionen ist äußerst vielschichtig und erfordert eine detaillierte Planung. Die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal ist eine der wichtigsten steuerlichen Entscheidungen und beeinflusst maßgeblich die steuerliche Belastung von Käufer und Verkäufer. Internationale Aspekte, Grunderwerbsteuer und umsatzsteuerliche Fragen müssen ebenfalls in die Gesamtstrategie einfließen. Eine sorgfältige steuerliche Due Diligence und eine vorausschauende Steueroptimierung sind essenziell, um Steuerrisiken zu minimieren und wirtschaftliche Vorteile zu maximieren.

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