Hier ist eine summarische Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten im Bereich Private Equity (PE).
I. Private Equity: Überblick
Private Equity (PE) bezeichnet außerbörsliche Investitionen in Unternehmen, oft durch spezialisierte Fonds oder direkte Beteiligungen. PE-Firmen kaufen Unternehmen oder Unternehmensanteile, um diese zu restrukturieren, weiterzuentwickeln und mit Gewinn zu veräußern (Exit).
PE umfasst eine Vielzahl von Finanzierungs- und Beteiligungsformen, die je nach Zielunternehmen, Investitionsstrategie und Rechtsrahmen variieren.
II. Beteiligungsformen und Varianten
1. Direkte Eigenkapitalbeteiligungen
a) Mehrheitsbeteiligung (Buyout)
- Leveraged Buyout (LBO): Übernahme mit hohem Fremdkapitalanteil.
- Management Buyout (MBO): Bestehendes Management kauft das Unternehmen mit PE-Finanzierung.
- Management Buy-in (MBI): Externes Management übernimmt die Kontrolle.
- Public-to-Private (P2P): Börsennotiertes Unternehmen wird durch PE von der Börse genommen (Delisting).
b) Minderheitsbeteiligungen
- Investoren übernehmen weniger als 50 % der Anteile.
- Oft mit vertraglich vereinbarten Kontrollrechten (z. B. Veto-Rechte).
c) Wachstumskapital (Growth Capital)
- Kapital für Expansion, oft in etablierten Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial.
d) Distressed Investing / Turnaround-Investitionen
- Beteiligung an finanziell angeschlagenen Unternehmen mit dem Ziel der Sanierung.
2. Indirekte Beteiligungen
a) Fondsstrukturen
- Private Equity Fonds (Limited Partnership-Modell)
- Limited Partners (LPs): Passive Investoren mit beschränkter Haftung.
- General Partner (GP): Verwalter des Fonds, haftet oft unbeschränkt.
- Fonds der Fonds (Fund of Funds, FoF)
- Investition in mehrere PE-Fonds zur Risikostreuung.
- Co-Investments
- Direktbeteiligung eines Investors an einer PE-Transaktion neben dem Fonds.
b) Mezzanine-Finanzierung
- Wandelanleihen: Fremdkapital, das in Eigenkapital umgewandelt werden kann.
- Nachrangdarlehen: Höheres Risiko, aber höhere Rendite als klassische Darlehen.
c) Special Purpose Vehicles (SPV)
- Zweckgesellschaften zur Abwicklung komplexer Beteiligungen.
3. Alternative Modelle
a) Private Debt
- Private Kreditvergabe durch PE-Investoren als Alternative zu Bankdarlehen.
b) Secondaries
- Kauf von bestehenden PE-Beteiligungen aus anderen Fonds.
c) Club Deals
- Zusammenschluss mehrerer PE-Investoren für eine größere Transaktion.
III. Gesellschaftsrechtliche Strukturen
1. Deutschland
a) Zielgesellschaften
- GmbH: Häufigste Struktur für PE-Investitionen, flexible Gestaltung.
- AG: Relevanter für größere Transaktionen (z. B. Delistings).
- GmbH & Co. KG: Steuerlich vorteilhafte Fondsstruktur.
b) Vertragsgestaltung
- Gesellschaftervereinbarungen (Stimmrechte, Exit-Strategien, Veto-Rechte).
- Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln (Mitverkaufsrechte/-pflichten).
2. Internationale Strukturen
- Luxemburg: SCSp (Société en Commandite Spéciale) → Steuerlich optimiert.
- USA/UK: Limited Partnership (LP) → Standardmodell für PE-Fonds.
IV. Rechte und Pflichten der Investoren
1. Rechte
- Informationsrechte (Reporting, Audits).
- Mitspracherechte (Vetorechte, Beiratssitze).
- Dividenden- und Gewinnbezugsrechte.
- Exit-Optionen (Börsengang, Trade Sale, Secondary Sale).
2. Pflichten
- Kapitalabrufpflicht (Commitments müssen bei Bedarf eingezahlt werden).
- Treuepflichten (Keine Schädigung des Unternehmensinteresses).
- Haftung bei Kontrollausübung (z. B. als faktischer Geschäftsführer).
V. Haftung und Risiken
1. Haftung der Investoren
- Limited Partners (LPs): Haftung begrenzt auf ihre Einlage.
- General Partner (GPs): Haftung unbeschränkt, oft über Kapitalgesellschaften geschützt.
- Aktive Investoren: Risiko als faktischer Geschäftsführer (BGH, II ZR 152/20).
2. Geschäftsführer- und Managerhaftung
- Insolvenzrechtliche Haftung (§ 64 GmbHG, § 15a InsO).
- Kartellrechtliche Risiken (bei wettbewerbswidriger Einflussnahme).
VI. Europäische und Internationale Regelungen
1. EU-Recht
- AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive) → Regulierung von PE-Fonds.
- MiFID II → Einfluss auf PE-Anlageberatung.
- EU-Fusionskontrolle → PE-Transaktionen können meldepflichtig sein.
2. Internationale Regulierungen
- Dodd-Frank Act (USA) → PE-Fonds mit US-Investoren unterliegen SEC-Regeln.
- OECD BEPS-Initiative → Steuervermeidungsstrategien von PE-Fonds im Fokus.
VII. Wichtige Urteile
1. Deutschland
- BGH, II ZR 152/20 → Haftung von PE-Investoren als faktische Geschäftsführer.
- OLG München, 7 U 3153/18 → Beweispflicht für Pflichtverletzungen eines PE-Investors liegt beim Kläger.
2. EuGH
- C-106/89 (Marleasing) → Zwingendes Gesellschaftsrecht hat Vorrang vor vertraglichen Vereinbarungen.
- C-209/12 (Lexitor) → Einfluss auf PE-Finanzierungsmodelle.
VIII. Rolle von unseren Anwälten in PE-Transaktionen
1. Strukturierung und Due Diligence
- Wahl der optimalen Rechtsform.
- Steuerliche und regulatorische Prüfung.
- Compliance mit AIFMD, MiFID II.
2. Vertragsgestaltung
- SPA (Share Purchase Agreement), APA (Asset Purchase Agreement).
- Gesellschaftervereinbarungen (Exit-Regelungen, Kontrollrechte).
- Finanzierungsverträge (Mezzanine, Wandelanleihen).
3. Transaktionsbegleitung
- Fusionskontrollverfahren und BaFin-Meldungen.
- Strukturierung von Exits (Börsengang, Trade Sale).
4. Haftungsmanagement
- Risikominimierung durch Corporate Governance.
- Schutz vor Geschäftsführer- und Insolvenzhaftung.
Private Equity
Private Equity ist eine komplexe Anlageform, die zahlreiche rechtliche, steuerliche und regulatorische Herausforderungen mit sich bringt. Anwälte sind in allen Phasen der Transaktion entscheidend – von der Strukturierung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Haftungsvermeidung und Compliance.