Die ICC-Schiedsgerichtsordnung 2026 bringt wichtige Änderungen für die Beilegung internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten. Die überarbeiteten Regeln der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) gelten seit dem 1. Juni 2026. Sie sollen Schiedsverfahren effizienter gestalten, die Verfahrensführung flexibler machen und eine schnellere Entscheidung in geeigneten Fällen ermöglichen. Für Unternehmen sind die Neuerungen insbesondere bei internationalen Unternehmenskäufen, Joint Ventures und grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen relevant.
Warum die neuen ICC-Regeln für M&A-Transaktionen relevant sind
Bei Unternehmenskäufen und anderen M&A-Transaktionen können nach dem Abschluss des Vertrags erhebliche Streitigkeiten entstehen. Typische Konfliktfelder sind die Höhe des Kaufpreises, vereinbarte Garantien, Freistellungsansprüche, nachträgliche Kaufpreisanpassungen oder die Erfüllung vertraglicher Pflichten.
Enthält der Unternehmenskaufvertrag eine Schiedsklausel, kann die Streitigkeit unter bestimmten Voraussetzungen vor einem internationalen Schiedsgericht ausgetragen werden. Die ICC-Schiedsgerichtsbarkeit bietet hierfür einen institutionellen Rahmen, der insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine neutrale Streitbeilegung ermöglichen kann.
Die Wahl des Schiedsverfahrens sollte nicht erst erfolgen, wenn ein Konflikt bereits entstanden ist. Entscheidend ist vielmehr, die Streitbeilegungsklausel bereits bei der Vertragsgestaltung auf die konkrete Transaktion, die beteiligten Parteien und die möglichen Streitgegenstände abzustimmen.
Schneller zu einer Entscheidung: beschleunigte Schiedsverfahren
Die ICC-Regeln sehen bereits ein beschleunigtes Verfahren vor. Mit der Neufassung wurde die Wertgrenze für die automatische Anwendung dieses Verfahrens auf vier Millionen US-Dollar angehoben. Maßgeblich sind dabei unter anderem der Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsvereinbarung und die weiteren Voraussetzungen der Regeln.
Das beschleunigte Verfahren ist auf eine effizientere Durchführung ausgerichtet. Dazu gehören regelmäßig die Bestellung eines Einzelschiedsrichters und ein strafferer Verfahrensablauf. Für Unternehmen kann dies helfen, Zeit und Kosten bei geeigneten Streitigkeiten zu begrenzen.
Allerdings ist ein beschleunigtes Verfahren nicht in jedem Fall sinnvoll. Bei komplexen Unternehmenskäufen können umfangreiche Beweisfragen, mehrere Beteiligte oder vielschichtige wirtschaftliche Zusammenhänge eine umfassendere Sachverhaltsaufklärung erforderlich machen. Die Verfahrenswahl sollte deshalb zur möglichen Streitigkeit passen.
Neues Instrument: Highly Expedited Arbitration
Eine besonders schnelle Verfahrensoption führen die ICC-Regeln 2026 mit der sogenannten Highly Expedited Arbitration ein. Dieses Verfahren ist auf eine abschließende Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach der ersten Case Management Conference ausgerichtet.
Die Regelung ist als freiwillige Option ausgestaltet. Die Parteien müssen sich dafür entscheiden; sie gilt nicht automatisch für jede ICC-Schiedsgerichtsbarkeit. Vorgesehen sind unter anderem ein Einzelschiedsrichter, frühzeitig gebündelte Schriftsätze und eine Verfahrensgestaltung, die auf die kurze Entscheidungsfrist zugeschnitten ist.
Je nach Fall kann der Schiedsrichter beispielsweise entscheiden, die Streitigkeit allein anhand der vorgelegten Dokumente zu beurteilen. Auch die Beweisaufnahme und der Umfang weiterer Schriftsätze können begrenzt werden. Das kann für klar abgrenzbare Streitfragen attraktiv sein. Bei umfangreichen M&A-Konflikten sollte jedoch geprüft werden, ob die knappe Verfahrensdauer eine ausreichende Aufarbeitung des Sachverhalts zulässt.
Frühzeitige Entscheidung über offensichtlich unbegründete Ansprüche
Die überarbeiteten Regeln enthalten außerdem Bestimmungen zur frühzeitigen Entscheidung (Early Determination). Damit können Ansprüche oder Einwendungen unter den vorgesehenen Voraussetzungen bereits in einem frühen Verfahrensstadium behandelt werden, wenn sie offensichtlich unbegründet sind oder offensichtlich außerhalb der Zuständigkeit des Schiedsgerichts liegen.
Für Unternehmen kann dies relevant sein, wenn im Zusammenhang mit einer Transaktion Forderungen erhoben werden, für die eine tragfähige Grundlage fehlt. Das Instrument soll unnötigen Verfahrensaufwand vermeiden. Es ersetzt jedoch keine sorgfältige Prüfung der konkreten Voraussetzungen und garantiert nicht, dass ein streitiger Anspruch frühzeitig erledigt wird.
Schiedsklauseln bei Unternehmenskäufen sorgfältig gestalten
Die Änderungen sind ein guter Anlass, bestehende Muster und neue Vertragsentwürfe zu überprüfen. Bei Unternehmenskaufverträgen, Joint-Venture-Verträgen und internationalen Kooperationsvereinbarungen sollte eine Schiedsklausel nicht ungeprüft aus einem anderen Vertrag übernommen werden.
Wichtige Punkte sind insbesondere:
- Anwendungsbereich: Welche Streitigkeiten sollen der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen?
- Institution und Regelwerk: Soll das Verfahren nach den ICC-Regeln geführt werden?
- Verfahrensgestaltung: Ist ein Einzelschiedsrichter ausreichend oder kommt ein dreiköpfiges Schiedsgericht in Betracht?
- Verfahrenssprache und Schiedsort: Welche Sprache soll gelten und an welchem Ort soll das Verfahren rechtlich verankert sein?
- Beschleunigte Verfahren: Ist eine entsprechende Option für bestimmte Streitigkeiten sinnvoll?
- Vertraulichkeit: Welche ausdrücklichen vertraglichen Vertraulichkeitspflichten sind erforderlich?
- Vorläufiger Rechtsschutz: Wie sollen dringende Maßnahmen behandelt werden, wenn Vermögenswerte gesichert oder Beweise erhalten werden müssen?
Gerade bei internationalen M&A-Transaktionen sollte außerdem geprüft werden, wie die Schiedsklausel mit anderen Vertragsbestimmungen zusammenspielt. Dazu gehören beispielsweise Garantien, Freistellungen, Kaufpreisanpassungen und Regelungen für den Fall einer Vertragsbeendigung.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen, die internationale Verträge abschließen oder bestehende M&A-Verträge verwenden, sollten prüfen lassen, ob ihre Schiedsklauseln noch zur aktuellen ICC-Schiedsgerichtsordnung passen. Dabei kommt es nicht nur auf die neuen Verfahrensoptionen an, sondern vor allem auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Geschäfts.
Eine sorgfältig abgestimmte Streitbeilegungsklausel kann dazu beitragen, spätere Auseinandersetzungen planbarer zu gestalten. Welche Verfahrensoption geeignet ist, hängt unter anderem vom Transaktionsvolumen, der Komplexität möglicher Streitigkeiten und den Interessen der beteiligten Parteien ab.
Die ICC-Schiedsgerichtsordnung 2026 erweitert die Möglichkeiten, internationale Wirtschaftsstreitigkeiten effizient und flexibel beizulegen. Für Unternehmenskäufe, Joint Ventures und grenzüberschreitende Verträge lohnt es sich, die neuen Optionen bereits bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Eine individuell formulierte Schiedsklausel kann dabei helfen, das Streitbeilegungsverfahren auf die konkrete Transaktion auszurichten.
Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.

