Mergers & Acquisitions (M&A)-Transaktionen sind komplexe Vorgänge, die eine sorgfältige Planung und Due Diligence erfordern. Fehler in diesem Prozess können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nachfolgend sind typische Fehler sowie Beispiele aus der Praxis dargestellt.
1. Unzureichende Due Diligence
Problem:
Eine ungenaue oder oberflächliche Due Diligence kann dazu führen, dass Risiken übersehen werden. Käufer können sich dadurch unbewusst hohe Haftungen oder versteckte Schulden aufladen.
Beispiel:
Ein Käufer erwirbt ein Unternehmen, das mit Umweltauflagen belastet ist. Nach Abschluss der Transaktion stellt sich heraus, dass eine Sanierungspflicht besteht, die hohe Kosten verursacht.
Rechtsprechung:
- BGH, Urteil vom 26.09.2018 – VIII ZR 187/17
Der BGH betonte, dass ein Käufer grundsätzlich nicht auf Schutz durch Gewährleistungsrechte vertrauen kann, wenn er Risiken bei der Due Diligence erkennen konnte.
2. Fehlerhafte oder unzureichende Kaufvertragsgestaltung
Problem:
M&A-Verträge müssen präzise formuliert sein, insbesondere hinsichtlich Garantien, Gewährleistungsausschlüssen und Haftungsregelungen.
Beispiel:
Ein Käufer verlässt sich auf mündliche Zusicherungen des Verkäufers über die wirtschaftliche Lage des Zielunternehmens. Später stellt sich heraus, dass diese Angaben fehlerhaft waren. Ein Gewährleistungsanspruch scheitert, da keine entsprechenden vertraglichen Zusicherungen vereinbart wurden.
Rechtsprechung:
- BGH, Urteil vom 15.03.2016 – VI ZR 194/15
Der BGH entschied, dass mündliche Zusicherungen nicht ausreichen, wenn der Vertrag eine Schriftformklausel enthält.
3. Unklare oder ungünstige Kaufpreismechanismen
Problem:
Fehlerhafte Berechnungen oder unklare Formulierungen zu Kaufpreis-Anpassungen können Streitigkeiten auslösen.
Beispiel:
Ein Verkäufer und ein Käufer einigen sich auf einen Earn-Out-Mechanismus, bei dem der Kaufpreis an zukünftige Geschäftserfolge gekoppelt ist. Die Berechnungsmethode wird aber nicht detailliert geregelt, was später zu einem Rechtsstreit führt.
Rechtsprechung:
- OLG München, Urteil vom 13.07.2011 – 7 U 5393/10
Hier führte eine ungenaue Formulierung zur Earn-Out-Klausel dazu, dass sich Käufer und Verkäufer über die Berechnung stritten.
4. Kartellrechtliche und regulatorische Fehler
Problem:
Verletzungen von kartellrechtlichen Vorschriften oder unterlassene Anmeldungen können Bußgelder oder sogar die Unwirksamkeit der Transaktion zur Folge haben.
Beispiel:
Ein Unternehmen übernimmt ein anderes, ohne die Transaktion bei der Bundeskartellbehörde (BKartA) oder der EU-Kommission anzumelden. Die Transaktion wird später rückgängig gemacht und das Unternehmen muss eine hohe Strafe zahlen.
Rechtsprechung:
- EuG, Urteil vom 18.05.2022 – T-609/19 (Canon/Toshiba)
Das Gericht verhängte eine Millionenstrafe gegen Canon, da das Unternehmen eine Umgehungskonstruktion nutzte, um eine Meldepflicht zu vermeiden.
5. Missachtung arbeitsrechtlicher Vorschriften
Problem:
Bei Unternehmenskäufen, insbesondere bei Asset Deals, müssen Betriebsübergänge (§ 613a BGB) beachtet werden. Andernfalls drohen Kündigungsschutzklagen oder Nachhaftung.
Beispiel:
Ein Käufer geht davon aus, dass er keine Arbeitnehmer übernehmen muss, da der Kaufvertrag keine ausdrückliche Übernahme vorsieht. Später stellt sich heraus, dass ein automatischer Betriebsübergang stattgefunden hat und er nun für alle Arbeitsverhältnisse haftet.
Rechtsprechung:
- BAG, Urteil vom 26.05.2011 – 8 AZR 37/10
Das BAG stellte klar, dass ein Betriebsübergang nicht durch vertragliche Gestaltung verhindert werden kann.
6. Steuerliche Fehlplanung
Problem:
Steuerliche Aspekte werden oft vernachlässigt, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Falsche Strukturierungen können erhebliche steuerliche Belastungen nach sich ziehen.
Beispiel:
Ein Unternehmen kauft eine ausländische Gesellschaft, ohne die steuerlichen Auswirkungen in Deutschland zu prüfen. Nach der Transaktion stellt sich heraus, dass eine steuerpflichtige Verlagerung stiller Reserven vorliegt.
Rechtsprechung:
- BFH, Urteil vom 20.06.2012 – I R 59/11
Der BFH entschied, dass eine Betriebsstätte im Ausland zu steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland führen kann.
7. Falsche Integration nach der Übernahme
Problem:
Nach der Übernahme kann eine schlechte Integration zu hohen Fluktuationen, Kulturkonflikten oder operativen Problemen führen.
Beispiel:
Ein großes Unternehmen übernimmt ein innovatives Start-up, ändert jedoch dessen Arbeitsweise radikal. Die wichtigsten Mitarbeiter verlassen das Unternehmen, wodurch das Start-up seinen Wert verliert.
Lösung:
Hier ist eine gut durchdachte Post-Merger-Integration notwendig, die kulturelle und organisatorische Unterschiede berücksichtigt.
M&A-Fehler
M&A-Transaktionen bergen zahlreiche Risiken, die sich durch sorgfältige Planung, präzise Vertragsgestaltung und eine umfassende Due Diligence minimieren lassen. Unternehmen sollten insbesondere vertragliche, kartellrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Aspekte im Blick behalten, um spätere Streitigkeiten oder finanzielle Schäden zu vermeiden.